Rastatt (pm/yb) Heute ist vor dem Amtsgericht in Rastatt wegen fahrlässiger Tötung ein 52-jähriger Ingenieur zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro verurteilt worden.
Der Mann war an einem Verkehrsunfall beteiligt, bei dem eine ältere Frau ums Leben kam. Der Angeklagte war im September vergangenen Jahres mit seinem Lkw in Rastatt bei Grün in eine Kreuzung eingefahren. Dort war er mit einem Rettungswagen, der bei Rot in die Kreuzung eingefahren war, kollidiert. Eine 89-jährige Patientin im Rettungswagen wurde dabei so schwer verletzt, dass sie wenig später starb. Der Lkw-Fahrer wurde verurteilt, weil er trotz Grünlicht die Pflicht gehabt habe, sich zu vergewissern, dass die Kreuzung frei sei, so das Gericht. Die Rettungswagenfahrerin wurde in einer anderen Verhandlung ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt. Trotz angeschaltetem Martinshorn habe auch sie die Pflicht gehabt, auf den fließenden Verkehr zu achten.