Gegner des Remchinger Rathausneubaus scheitern vor Gericht

Remchingen/ Karlsruhe (pm/ms) Die Gegner eines Rathausneubaus in Remchingen müssen einen erneuten Rückschlag vor Gericht verdauen. Das Karlsruher Verwaltungsgericht hat heute ein erneutes Bürgerbegehren als „voraussichtlich unzulässig“ erklärt. Nach Ansicht der Richter ist die Begründung des Bürgerbegehrens unvollständig und irreführend. Zudem sei es nicht fristgerecht eingereicht worden. Am 8. September entscheidet der Remchinger Gemeinderat über den Antrag.

Die Bürgerinitiative kämpft seit Monaten gegen den vom Gemeinderat 2014 beschlossenen Rathausneubau zwischen Kulturhalle, Altenpflegeheim und B10. Sie sieht in dem Plan ein Prestigeprojekt von Bürgermeister Luca Wilhelm Prayon und rechnet mit deutlich höheren Kosten als den vom Gemeinderat veranschlagten 8 Millionen Euro. Bereits im Februar hatte sie bei der Gemeinde ein Bürgerbegehren beantragt, das die Gemeinde als unzulässig abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Entscheidung im Mai bestätigt, über die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim ist aktuell noch nicht entschieden.