Für die Benutzung des Büchenauer Baggersees gibt es Regeln

Bruchsal (pm) Der Baggersee „Alte Allmend“ in Büchenau wird nicht nur von Badegeästen genutzt, sondern auch von Hobbytauchern. Immer wieder wird der Wunsch formuliert, die Nutzung durch Taucher zu untersagen, so die Stadt Bruchsal in einer Mitteilung.

Die Durchsetzung eines Winter- und Nachttauchverbotes wurde von der Stadtverwaltung Bruchsal in der Vergangenheit bereits angestrengt. Leider ohne Erfolg. Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit einem Urteil vom 7. November 1997 das in der „Rechtsverordnung der Stadt Bruchsal über den Gemeingebrauch am See“ festgeschriebene Winter- und Nachttauchverbot aufgehoben. Dies wurde damit begründet, dass nach der Rechtsverordnung sowohl im Bereich des Betriebsgeländes der Kiesabbaufirma als auch in der Naturschutzzone ein uneingeschränktes Tauchverbot besteht. In diesen Bereichen, die zusammen etwa vier Fünftel des Sees ausmachen, sind die bedrohten Tierarten somit während des ganzen Jahres sowohl bei Tag und bei Nacht vor Störungen geschützt. Dies gilt insbesondere, weil der Tauchereinstieg nur an einer ausgewiesenen Uferstelle erfolgen kann und somit Störungen an anderen Stellen ausgeschlossen sein dürften.

Eine Begrenzung der Anzahl von Tauchern sowie eine zeitliche Nutzungsbegrenzung ist ebenfalls nicht durchsetzbar. Da der Baggersee zum Gemeingebrauch freigegeben ist, müssen Taucher genauso behandelt werden, wie normale Badegäste. Bereits jetzt ist in der Rechtsverordnung für den Büchenauer Baggersee „Alte Allmend“ geregelt, dass eine kommerzielle Nutzung, z. B. durch Tauchschulen, ausgeschlossen ist.

In der Ortschaftsratssitzung am 17. Februar 2014 hat der Ortschaftsrat von Büchenau bei der Stadtverwaltung beantragt, die Naturschutzzone im Büchenauer Baggersee deutlicher zu markieren. Dazu hat die Stadtverwaltung Bojen beschafft. Die Ausbringung der Bojen ist bereitserfolgt und markiert zukünftig auch unter Wasser den Beginn der Naturschutzzone. Die gültige Rechtsverordnung mit den Nutzungsbedingungen für den Büchenauer Baggersee gibt es unter www.bruchsal.deà Leben in Bruchsal à Sport à Bäder und Seen à Baggersee Büchenau im Internet.