Region (pm/mcs) Der Bund hat Frankreich heute aufgrund steigender Inzidenzzahlen als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Hier bei uns und er Region betrifft die Einstufung vor allem Berufspendler zwischen dem Elsass und Baden. Diese müssen dann einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen.
Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden sein darf. Von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind nach der bundesrechtlichen Regelung lediglich Durchreisende und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren. Um Grenzpendlern und Grenzgängern entgegenzukommen seien für diese wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem könne in deren Fall der Test jeweils auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden.
Einreiseanmeldung
Zudem besteht ab Montag die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Die täglichen Grenzpendler sind von der Anmeldepflicht befreit.
Quarantänepflicht
Auf die Quarantänepflichten hat die neue Einstufung keine Auswirkungen. Hier gelten in Baden-Württemberg weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten.
Grenzkammern unterstützen Betriebe mit kostenlosen Testkits
„Aufwändige Grenzkontrollen oder gar Grenzschließungen müssen mit aller Macht verhindert werden. Denn es darf unter keinen Umständen zu weiteren Belastungen für Pendler, Lieferketten und des gesamten Lebens dies- und jenseits der Grenze kommen. Deshalb haben wir für die Hochstufung unserer Nachbarländer gemeinsam mit der Landesregierung frühzeitig Vorsorge getroffen. Wir unterstützen unsere betroffenen Mitgliedsunternehmen mit Grenzpendlern durch die Verteilung kostenloser Corona-Schnelltests aus der Landesreserve“, sagt Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft eine Vereinbarung zur Verteilung von Schnelltests an Unternehmen mit Grenzpendlern geschlossen. Insgesamt 300.000 Antigen-Schnelltests aus der Notreserve des Landes, die zur Testung durch geschultes Personal freigegeben sind, sollen so übergangsweise dazu beitragen, die Verkehre von und nach Baden-Württemberg, Frankreich und der Schweiz sicherzustellen.