Fragwürdiger Polizeieinsatz auf dem Pfälzer Platz in Pforzheim Ende Oktober: Ermittlungen gegen Polizisten eingestellt

Pforzheim (pol/msc) Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat die Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte aus Pforzheim nach dem Vorwurf von Polizeigewalt im vergangenen Oktober eingestellt. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei Stuttgart hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. 

Im vergangenen Oktober machten Aufnahmen eines Polizeieinsatzes auf dem Pfälzer Platz in Pforzheim im Netz die Runde. Darin zu sehen ist, wie ein Polizist einen am Boden liegenden Mann fixiert und ihm dabei mehrfach ins Gesicht schlägt. In Anbetracht der fraglichen Videosequenzen hatte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – ein Ermittlungsverfahren gegen vier Polizeibeamte wegen des Anfangsverdachts der Körperverletzung im Amt eingeleitet. Das Verfahren richtete sich dabei gegen die beiden Polizisten, die den 25-Jährigen schlugen, sowie gegen zwei Polizistinnen, die den 25-Jährigen währenddessen fixierten.

Die von der Kriminalpolizei Stuttgart unter Leitung der Pforzheimer Staatsanwaltschaft durchgeführten Ermittlungen hätten nun ergeben, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Zwar würden Schläge gegen den Kopf oder gegen den Körper auch dann grundsätzlich strafbare Körperverletzungen darstellen, wenn sie durch Polizeibeamte verübt werden. Es sei aber davon auszugehen, dass ihre Handlungen „als Anwendung sogenannten unmittelbaren Zwangs rechtmäßig und damit nicht strafbar waren“, heißt es.

Wie die Ermittlungen ergeben hätten, sei der 25-Jährige damals in deutlich alkoholisiertem Zustand am Pfälzer Platz angetroffen worden und hätte eine Personengruppe belästigt, sodass jeden Moment eine körperliche Auseinandersetzung zu befürchten gewesen sei. Trotz Aufforderung habe der 25-Jähreige weder einen Ausweis vorgezeigt noch seine Personalien angegeben. Stattdessen habe er mehrfach versucht, sich der polizeilichen Kontrolle durch Weggehen zu entziehen, woraufhin ihm die Ingewahrsamnahme und die Anwendung von Zwang angedroht worden sei.

Die Schilderungen der involvierten Polizeibeamten sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter Berücksichtigung aller Zeugenaussagen und der Auswertung der Videosequenzen nicht zu widerlegen. Auch unbeteiligte Zeugen hätten übereinstimmend bestätigt, dass der 25-Jährige im Vorfeld des in der Videosequenz sichtbaren Geschehens den Anweisungen der Polizeibeamten nicht nachgekommen sei, sondern stattdessen die Arme wiederholt hochgerissen und aufbrausend reagiert habe. Der 25-Jährige selbst gab an, sich infolge erheblichen Alkoholgenusses nicht mehr an das fragliche Geschehen erinnern zu können.