Forbach/Baden-Baden/Rastatt (pol/amf) Die Feuerwehr hat am Donnerstmorgen am Ufer des Herrenwieser Sees bei Forbach einschreiten müssen, weil Unbekannte ein Feuerstelle nicht richtig abgelöscht hatten. Durch das frühe Entdecken des Feuers und die schnellen Löscharbeiten konnten die Einsatzkräfte Schlimmeres verhinderen. In einer gemeinsamen Erklärung warnen die Stadt Baden-Baden, die Landratsämter Ortenau und Rastatt sowie die Polizei vor einer zurzeit erhöhten Waldbrandgefahr. Moment besteht für die die Stadt- und Landkreise Baden-Baden und Rastatt die zweithöchste bis höchste Waldbrandgefahrenstufe.
Bereits Anfang der Woche hatte das Ministerium für ländlichen Raum unter Leitung von Forstminister Peter Hauk (CDU) auf die erhöhte Waldbrandgefahr hingewiesen. Bürger werden dazu angehalten, die aktuell gültigen Regeln des Landeswaldgesetzes einzuhalten, um das Risiko von Waldbränden so gering wie möglich zu halten.
Laut baden-württembergischem Landeswaldgesetz gelten derzeit folgende Regeln:
- vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot
- Das Feuermachen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Das Grillen auf mitgebrachten Grillgeräten ist im Wald nicht gestattet.
- Je nach örtlicher Situation können die Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
- Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
- Auch an den erlaubten Stellen muss ein (Grill-) Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.
Sollte ein Brand ausbrechen, ist die rasche Meldung an die Feuerwehr entscheidend. Für die Brandmeldung sind folgende Informationen wichtig:
- Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
- Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen?
- Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
- Ort, von dem der Brand gemeldet wird? – Angabe einer Rückrufnummer, Aufenthaltsort der/des Meldenden. Wenn möglich auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.