Karlsruhe/Berlin (pm/pas) Flüchtlinge können ab sofort auch in Gewerbegebieten untergebracht werden. Das hat der Bundestag gestern entschieden. Das Gesetz soll helfen, die Flüchtlingswelle zu bewältigen. Kritiker sprechen von der Ausgrenzung und „Ghettoisierung“ durch das neue Gesetz. Erst vor wenigen Wochen war im Landkreis Karlsruhe die Unterbringung von Flüchtlingen in einem Gewerbegebiet untersagt worden.
„Flächen, die zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum für den Wohnungsbau benötigt werden, stehen im Regelfall nicht zur Verfügung. Die zeitnahe Nutzung anderer Flächen scheiterte bisher vielfach an planungsrechtlichen Vorschriften“, sagt der Karlsruher CDU-Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther zu dem Beschluss. Das Gesetz ist beschränkt bis 2019 gültig.