Stuttgart/Calw (pm) Der Landkreis Calw gewinnt im Musterprozess gegen den Bundesverband Deutscher Privatkliniken auch in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Landrat Riegger: „Das ist ein wichtiges Signal für die stationäre medizinische Versorgung im ländlichen Raum.“
Zahlreiche kommunale Krankenhausträger in ganz Deutschland können aufatmen: Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte heute in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Finanzierungspraxis des Landkreises Calw. Dieser gleicht finanzielle Verluste seiner beiden Krankenhäuser in Calw und Nagold über Zuschüsse aus dem Kreishaushalt aus. Eine gängige Praxis, vor allem bei Krankenhäusern in ländlichen Gebieten. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) sieht darin einen Verstoß gegen Wettbewerbs- und EU-Beihilfenrecht und klagte gegen den Kreis Calw.
Der Calwer Landrat Helmut Riegger sieht die Vorgehensweise der Kreisverwaltung durch das Urteil bestätigt: „Die Entscheidung macht deutlich, dass der Kreis Calw bei der Krankenhausfinanzierung rechtmäßig und zum Wohle der Patienten gehandelt hat.“ Das Urteil sei ein Erfolg für die kommunalen Krankenhäuser in ganz Deutschland, vor allem jedoch für die Patienten: „Diese können sich auch weiterhin auf eine gute medizinische Versorgung in den kommunalen Krankenhäusern vor Ort verlassen.“ Die Daseinsvorsorge, welche die kommunalen Krankenhäuser mit ihrem breiten medizinischen Angebot gewährleisten, werde es auch künftig geben.