FFP2-Maskenpflicht betrifft auch Fahrgäste im KVV

Karlsruhe/Region (pm/ms) Fahrgäste müssen in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) seit Samstag eine FFP2-Maske tragen. Das bringen die neuen Regeln der „Bundesnotbremse“ für den öffentlichen Nahverkehr mit sich. Die FFP2-Maskenpflicht gilt bei einer Inzidenz von über 100.

„Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig, herkömmliche medizinische OP-Masken jedoch nicht“, so der KVV in einer Mitteilung. Die Regelung gelte nicht nur in den Bussen und Bahnen, sondern auch an den Haltestellen im Verbundgebiet.

Kinder von Maskenpflicht ausgenommen

Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind laut KVV von der Maskenpflicht ausgenommen. Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Neben FFP2-, KN95- oder N95-Masken können dann auch wieder herkömmliche OP-Masken verwendet werden.