Ferienjobs leichter gemacht

Karlsruhe (pm/yb) Rechtzeitig zum Ferienbeginn wird es den Ferienjobbern und Auszubildenden vom Finanzamt leichter gemacht. Die elektronische Lohnsteuerkarte gilt nun auch für sie.

Den Arbeitgebern werden die Lohsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten nunmehr elektronisch mitgeteilt. Die Vorlage einer Papierbescheinigung ins nicht mehr erforderlich. Im neuen elektronischen Verfahren müssen Auszubildende und Ferienjobber ihrem Arbeitgeber lediglich ihre Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen und angeben, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sowohl für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist das elektronische Verfahren eine Vereinfachung.