Baden-Württemberg (pm/msc) Gute Nachrichten für alle Fastnacht-Fans. Das Sozialministerium hat in Gesprächen mit den Narrenverbänden des Landes Rahmenbedingungen erarbeitet, die das gesellige Feiern möglich machen sollen. Als Grundlage gelten die bestehenden Regelungen und Hygienevorgaben.
Bei Saalveranstaltungen im Inneren setzen die Verbände laut Mitteilung des Sozialministeriums auf die 2G-Regelung. Auf diese Weise könnten die Veranstalter auf die Maske und auf Abstandsregeln verzichten und die Räume voll auslasten, so das Ministerium. Bei Straßenveranstaltungen werde ein Hygienekonzept nötig sein. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Narren- und Karnevalsverbände, des Städte- und Gemeindetags und des Gesundheitsministeriums wollen nun den Rahmen eines Hygienekonzepts erarbeiten, das die Veranstalter vor Ort an die konkreten Gegebenheiten anpassen und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigen lassen müssen. Die Elemente 2G, 3G, Abstand und Maske sollen dabei eine wichtige Rolle spielen, so das Land.
Prof. Dr. Uwe Lahl, der Amtschef des Gesundheitsministeriums, sagte nach den Gesprächen: „Wir haben uns getroffen, weil wir den Verbänden und Veranstaltern bereits frühzeitig Planungssicherheit ermöglichen wollen. Die Infektionslage ist stabil, immer mehr Menschen sind geimpft oder genesen. Gerade den Geimpften und Genesenen wollen wir ihre Freiheiten zurückgeben, deshalb haben wir mit der neuen Corona-Verordnung in dieser Woche das 2G-Optionsmodell eingeführt. Das wollen wir auch auf Fastnachtsveranstaltungen im Inneren übertragen. Geimpfte und Genesene sollen unbeschwert feiern können. Ich bin sehr froh, dass dies auf große Zustimmung bei den Narren- und Karnevalsverbänden gestoßen ist. Auch für die Straßenfastnacht im Außenbereich wird die Arbeitsgruppe gute Lösungen finden.“