Fahrbahnbelag in Conweiler soll vor weiteren Hitzeschäden geschützt werden

Enzkreis/Conweiler (pm/ij) Erst in den vergangen Tagen haben wir über das Fahrbahnproblem der Ortsdurchfahrt Conweiler berichtet. Nach einer misslungenen Sanierung schmilzt der Fahrbahnbelag regelrecht bei Temperaturen über 30 Grad. Eine erneute Sanierung wird noch andauern. Daher soll der Belag nun mit Hochdruckwasserstrahl vor weiteren Schäden geschützt werden.

Momentan bereitet das zuständige Amt für Nachhaltige Mobilität des Enzkreises eine Nachbesserung der L565 in Conweiler vor. Um weiteren Hitzeschäden vorzubeugen, setzt das Landratsamt Enzkreis bis zur grundhaften Sanierung ein Hochdruckwasserstrahlverfahren ein. Auf diese Weise soll das infolge der Hitzeschäden ausgetretene Überschuss-Bitumen entfernt werden.

Denn aufgrund der zeitweiligen Hitzeeinstrahlung und des für die Verfüllung der Schlaglöcher verwendeten Materials ist es in der Ortsdurchfahrt Conweiler in den vergangenen Wochen zu einem Aufbrechen des Straßenbelags gekommen. Der Enzkreis wird jetzt durch eine schnelle und sachgerechte Verfüllung der Schlaglöcher einen ordnungsgemäßen Zustand herstellen. Das Land plant die großflächige Sanierung in das Erhaltungsprogramm für die Landesstraßen ab 2017 ein. Bedingung sei, dass ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Am kommenden Donnerstag, 11. August, wird der Verkehr hierzu in kurzen Abschnitten halbseitig auf der Ortsdurchfahrt geführt. Gleichzeitig wird die Straßenmeisterei des Landratsamtes Enzkreis einzelne, tiefere Ausbrüche im Belag verschließen. Weitere Notinstandsetzungen an zusammenhängenden Schadstellen sind im Herbst dieses Jahres geplant. Damit soll der Zeitraum bis zur grundhaften Instandsetzung bestmöglich überbrückt und die Beeinträchtigungen der Verkehrsteilnehmer und Anwohner auf ein Mindestmaß reduziert werden. Nachdem eine flächenhafte Sanierung in diesem Jahr nicht möglich ist, wird so die Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet.

Damit die vorgeschädigte und rund 2 Kilometer lange Strecke insbesondere vom Schwerverkehr nicht weiter geschädigt wird, bleibt die derzeit angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer weiter bestehen. Aufgrund der bislang geringen Akzeptanz dieser Maßnahme durch die Verkehrsteilnehmer kündigt das Landratsamt Enzkreis Geschwindigkeitskontrollen zur Sicherstellung dieser Schutzmaßnahme an.