Bad Herrenalb (pm/che) Der Deutsche Evangelische Kirchentag soll in zehn Jahren im badischen Raum stattfinden. Das beschloss die Landessynode auf ihrer Tagung am Wochenende. Außerdem wurde ein Gesetz verabschiedet, dass Kirchenbezirke bei Personal- und Immobilienplanung mehr in die Pflicht nimmt.
Zum Auftakt der öffentlichen Abschlussberatungen am Freitagabend und einen Monat vor dem Kirchentag in Stuttgart stimmte die große Mehrheit der Synodalen dafür, den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2025 nach Baden einzuladen. Die badischen Städte seien zwar vergleichsweise klein, dennoch hätten die Beispiele Bremen und Dresden den Badenern Mut gemacht, erläuterte der Synodale Udo Prinz zu Löwenstein. Der Evangelische Oberkirchenrat soll nun erste informelle Gespräche mit möglichen Kooperationspartnern und dem Kirchentag führen und in der Herbsttagung berichten. Im Oberkirchenrat würden, so Prinz zu Löwenstein, die Kosten für einen Kirchentag in Baden auf zehn Millionen Euro geschätzt.
Synodalpräsident Axel Wermke sieht darin eine „mutige Entscheidung der neuen Synode“. Eine so herausragende Veranstaltung so langfristig vorzuplanen zeige das Vertrauen in die Volkskirche im Südwesten und ihre ehrenamtliche Leistungsfähigkeit. Ein Kirchentag habe Signalwirkung, gewinne, so die Hoffnung, auch die kirchenferne Bevölkerung und stärke weiter die badische Ökumene.
Einstimmig verabschiedete die badische Landessynode am Freitagabend das so genannte „Erprobungsgesetz zur Ressourcensteuerung“. Es legt die gesetzlichen Grundlagen dafür, mehr Verantwortung für die Personalstellenplanung und die kirchlichen Gebäude auf die regionale Ebene zu verlagern. Die Personalplanung für Pfarrerinnen und Pfarrer, Gemeindediakoninnen und Gemeindediakone, die Kirchenmusik und beispielweise auch die regionale kirchliche Erwachsenenbildung soll bis Mai 2019 in drei Kirchenbezirken erprobt werden: Markgräflerland, Baden-Baden/Rastatt sowie Stadt Karlsruhe. Die beiden letztgenannten Bezirke erproben ebenso die bezirkliche Ressourcensteuerung bei Immobilien, zusammen mit dem Bezirk Adelsheim-Boxberg.
Im Gebäudemanagement schafft das Erprobungsgesetz die rechtliche Grundlage dafür, dass Pfarrhäuser, Gemeindehäuser und Kirchen vor Ort bewertet und klassifiziert werden können. Ziel ist eine Einsparung der Gebäudekosten um 30 Prozent. „In den 60er und 70er Jahren ist viel über den Bedarf hinaus und auch energetisch schlecht gebaut worden, die Rechnung dafür bekommen wir heute. In den Gemeinden sind meist mehr als 80 Prozent der Mittel für die Gebäudeunterhaltung gebunden“, erläuterte der für Gemeindefinanzen und Immobilien zuständige Oberkirchenrat Stefan Werner. Auch angesichts des demographischen Wandels will die Landessynode den Spielraum der Gemeinden für die Zukunft wieder erhöhen, „aber wir wissen auch, dass das vor Ort schmerzliche Einschnitte bedeuten kann“, so Synodalpräsident Axel Wermke. Viele Menschen hätten selbst ehrenamtlich mit zum Bau, etwa von Gemeindehäusern, beigetragen, viele Erlebnisse seien damit verbunden. Der erste Bericht zur Erprobung des regionalen Gebäudemanagements soll bereits in der Herbstsynode 2016 vorliegen.