EU-Unterstützung für Obst- und Gemüsebauern

Stuttgart (pm) Die Obst- und Gemüsebauern aus Baden-Württemberg können ab sofort Sonderstützmaßnahmen von der EU beantragen. Nun ist finanzielle Untersützung für Marktrücknahmen bei Äpfel, Birnen und Kohl möglich.

Die Europäische Union hat auf Grund der Auswirkungen des russischen Einfuhrstopps für bestimmte Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Ende September 2014 zeitlich befristete Sonderstützungsmaßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse beschlossen.

Mit den Sonderstützungsmaßnahmen können in Deutschland Marktrücknahmen bei Äpfeln, Birnen und Kohl für den Direktverzehr durchgeführt werden. Die aus dem Markt genommenen Produkte können ausschließlich zur kostenlosen Verteilung an einen definierten Empfängerkreis – zum Beispiel Tafeln, Krankenhäuser und Alten-heime – abgegeben werden. Diese finanzielle Unterstützung für die Marktrücknahmen, einschließlich der kostenlosen Verteilung, wird auf der Basis von festgesetzten Pauschalen berechnet, also etwa für Sortier-, Verpackungs- sowie Transportkosten.