Urteil: Aluplast muss Betriebsratswahl wiederholen

Karlsruhe/ Ettlingen (pm) Der Fenstersysteme-Hersteller Aluplast muss nach einem Urteil des Karlsruher Arbeitsgerichts die Wahl des Betriebsrats wiederholen.

Laut Gericht hatte die Eigentümerfamilie Einfluss auf die Wahlen genommen. Der Geschäftsführer des Unternehmens habe massiv dafür geworben, die Liste der IG Metall nicht zu wählen, so ein Gewerkschaftssprecher. Es sei sogar mit Entlassungen und dem Verkauf an Investoren gedroht worden. Nach der Entscheidung des Arbeitsgerichts ist die Betriebsratswahl ungültig und muss wiederholt werden. Allerdings hat das Unternehmen vier Wochen Zeit, um Rechtsmittel einzulegen, dann müsste der Streit vor dem Landesarbeitsgericht verhandelt werden. Aluplast selbst hat sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert und hat für Montag eine Stellungnahme angekündigt.