Erweiterung der Jugendförderung

Rheinstetten (pm/cm) Die Stadt Rheinstetten will künftig mehr Geld für die Jugendförderung ausgeben. Neben Verbesserungen bei den Vereinsförderrichtlinien wird das bestehende Förderangebot durch eine Sonderförderung erweitert. 

Besonders wichtig sei die Umsetzung des Jugendschutz in den Vereinen. Dazu gibt es bereits Vereinsförderungsrichtlinien in Rheinstetten. Für 2015 hat der Gemeinderat die Förderung nun jedoch erweitert.

Durch die Erweiterung umfasst die Förderung jetzt auch Kinder unter drei Jahren. Der Gemeinderat will so Anreize für mehr Eltern-Kind-Angebote geben. Insgesamt wird jedes Kind und jeder Jugendliche mit 21 Euro gefördert.

Eine neue Sonderförderung soll gerade den Vereinen zugute kommen, die die sonstigen Förderungen nicht oder nur in geringem Maße nutzen können. Gefördert werden Kleingeräte, die der Verein zur Ausübung seines Vereinszwecks benötigt und Sportgeräte. Über beide muss der Verein den Nachweis vorlegen, dass sie ausschließlich für die Vereinsarbeit genutzt und nicht an die Mitglieder weiterverkauft werden. Die Förderhöchstgrenze pro Verein beträgt 800 Euro. Der Verein erhält 30% der als förderfähig anerkannten Kosten. Aber auch die Zuschüsse für Besuche in den Partnerstädten hat der Gemeinderat erhöht. Ab sofort überstützt die Stadt Rheinstetten Jugendliche für maximal zehn Tage mit Zuschüssen zwischen 10 und 25 Euro pro Tag. Für Gegenbesuche von Jugendlichen aus den Partnerstädten werden unverändert 5 Euro pro Tag für maximal zehn Tage gewährt.