Bruchsal/Stuttgart (pm/pas) Hat sich ein 33-Jähriger unter Aufsicht der Wärter in der JVA Bruchsal zu Tode gehungert? Um diese Frage dreht sich die Ermittlung der Staatsanwaltschaft, die erst heute bekannt geworden ist. Der Mann war bereits am 9. August in einer Einzelzelle unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Aus diesem Grund sei gestern der bisherige Leiter der Anstalt vorläufig von seinen Aufgaben entbunden worden, teilt das Justizministerium mit.
Der 33 Jahre alte Mann aus Burkino Faso habe sich zum Zeitpunkt seines Todes in Einzelhaft befunden und habe zuvor die Essensaufnahme verweigert, so die Staatsanwaltschaft. Die Obduktion habe keine eindeutige Todesursache ergeben. Nun müsse das Ergebnis der weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen abgewartet werden. Dabei gehe es auch um die Frage, inwieweit der Gefangene an lebensgefährlichem Untergewicht gelitten habe.
Der Mann saß sei fast einem Jahr in der JVA und war „wegen seiner hohen, aggressiv geprägten Gefährlichkeit“ in Einzelhaft untergebracht. Gegenstand der Ermittlungen sei insbesondere die Prüfung, ob die verantwortlichen Mitarbeiter durch Unterlassen der gebotenen Maßnahmen eine Mitschuld an seinem Tod tragen.
Das Ministerium teilt außerdem mit, dass es am 15. August Kenntnis einer anonymen Anzeige erlangt habe, die „ein unmittelbares Handeln“ notwendig gemacht habe. Gegen Bedienstete der JVA werden derzeit disziplinarische Schritte geprüft. Einen konkreten Verdacht hat das Ministerium bislang nicht geäußert.