Region (pm) Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat die Corona-Verordnung am heutigen Freitag noch einmal überarbeitet. Damit treten ab Samstag, 28. August 2021 weitere Erleichterungen insbesondere für Schülerinnen und Schüler sowie für Grundschul- und Kitakinder in Kraft – verbunden mit einer gezielten Testung für mehr Sicherheit in Schule und Kita.
68 Prozent aller über Zwölfjährigen im Land sind mittlerweile einmal geimpft, 66,5 Prozent davon haben auch schon den vollständigen Impfschutz. Aus diesem Grund folgen nun weitere Erleichterung der Corona-Verordnung.
Änderungen bei weiterführenden Schulen:
- Die Quarantäne der Mitschülerinnen und Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese für einen Zeitraum von fünf Schultagen negativ auf das Coronavirus getestet werden. Genesene und geimpfte Schüler müssen nicht getestet werden.
Änderungen bei Grundschulen und Kitas:
- Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Immunisierte Kinder sind von der Testung ausgenommen.
Änderungen bei Pflegeheimen und Krankenhäusern:
- Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.