Enzkreis: Weitere Lockerungen ab Mittwoch

Enzkreis (pm/mw) Im Enzkreis ist die Inzidenz am fünften Tag in Folge unter 35. Dadurch treten ab dem morgigen Mittwoch weitere Lockerungen in Kraft.

 Am Mittwoch, den 16. Juni um 0.00 Uhr treten in den Kreisgemeinden im Enzkreis weitere Lockerungen in Kraft, da die 7-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge den Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen unterschritten hat, so das Landratsamt.

Nach den Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg entfällt insbesondere die Testpflicht für die Außengastronomie sowie für Veranstaltungen und Angebote im Freien, wie zum Beispiel den Freibad-Besuch oder das Open-Air-Konzert. Feiern im Gastgewerbe – mit Ausnahme von Tanzveranstaltungen – sind mit bis zu 50 Personen möglich, und zwar innen wie außen. Dazu wird allerdings ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis benötigt. Anders als bei den Kontaktbeschränkungen zählen hier bei den 50 Personen Genesene und Geimpfte sowie unabhängig von ihrem Alter auch Kinder mit.

Bei Messen, Ausstellungen und Kongressen muss pro Besucher eine Fläche von nur noch sieben Quadratmetern vorgesehen werden. Veranstaltungen wie Gremiensitzungen oder Versammlungen in Vereinen oder Betrieben dürfen im Freien mit bis zu 750 Personen stattfinden. Auch Kulturveranstaltungen in Theater, Kinos oder Kulturhäusern sind außen mit bis zu 750 Personen möglich. Dies gilt genauso für die Zuschauerzahl bei Vortragsveranstaltungen und Wettkämpfen im Freien. 

„Wir hoffen natürlich, dass es uns allen gelingt, die Inzidenz dauerhaft niedrig zu halten, damit die weiteren Öffnungsschritte möglichst lange Bestand haben können“, so Landrat Bastian Rosenau abschließend. „Das wäre vor allem für die Wirtschaft, den Handel und die Kultur wünschenswert und wichtig.“