Enzkreis (pm/msc) Weil die 7-Tage-Inzidenz im Enzkreis am heutigen Montag am fünften Tag in Folge unter 10 liegt, treten in den Kreisgemeinden ab morgen weitere Lockerungen in Kraft. Das teilt das Landratsamt Enzkreis mit.
In der Gastronomie, im Einzelhandel, für Beherbergungsbetriebe, in Kultureinrichtungen , in der außerschulischen und beruflichen Bildung und in Freizeiteinrichtungen gibt es keinerlei Begrenzungen der Personenzahl mehr. Auch die Testpflichten entfällt. Nach wie vor ist bis auf den Einzelhandel allerdings eine Registrierung vorgeschrieben und ein Hygienekonzept einzuhalten. Ab sofort dürfen sich maximal 25 Personen treffen, egal aus wie vielen Haushalten. Geimpfte und Genesene werden genauso wie Kinder unter 13 Jahren nicht mitgezählt. Private Veranstaltungen wie Geburtstage oder Hochzeiten im Freien dürfen mit maximal 300 Personen stattfinden. Auch in geschlossenen Räumen dürfen bis zu 300 Personen teilnehmen, dann müssen sie jedoch geimpft, genesen oder negativ getestet sein.
Öffentliche Veranstaltungen wie Theater oder Konzerte sind im Freien mit maximal 1.500 Personen erlaubt, bei mehr als 300 Teilnehmern gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen sind bei öffentlichen Veranstaltungen maximal 500 Personen erlaubt. Detailliertere Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Landes.
Die Regeln für den Sport:
Auch im Sport fallen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen alle Beschränkungen weg. Einzig bei Wettkampf-Veranstaltungen dürfen maximal 1.500 Personen dabei sein. Sind es mehr als 300, gilt die Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen dürfen Wettkämpfe mit maximal 500 Personen ausgetragen werden. Auch hier besteht eine Pflicht zur Datenverarbeitung sowie zur Vorlage eines Hygienekonzeptes.
Was ist mit der Maskenpflicht?
Die medizinische Maskenpflicht bleibt in geschlossenen Räumen weiterhin bestehen. Ausnahmen gelten für private Treffen und Feiern sowie für bestimmte Veranstaltungen. Im Freien darf die Maske nur dann abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen dauerhaft eingehalten werden kann.
„Die neuen Lockerungen bedeuten für den Enzkreis einen weiteren Schritt in Richtung Normalität und das ist natürlich ein Grund zur Freude für uns alle. Aber klar ist auch, dass wir die Pandemie noch nicht hinter uns haben. Wir alle sollten daher weiterhin achtsam bleiben. Das gilt umso mehr, als sich bekanntlich die Delta-Variante des Virus immer weiter ausbreitet“, so Landrat Bastian Rosenau.