Karlsruhe (pm/ms) Der Karlsruher Energiekonzern EnBW rechnet nach dem gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Steuerrückzahlungen in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro plus Zinsen. Das teilt der Konzern mit. Gestern hatten die Richter das Kernbrennstoffsteuergesetz als mit dem Grundgesetz nicht vereinbar erklärt.
Die EnBW habe stets betont, dass die Kernbrennstoffsteuer nach ihrer Überzeugung nicht verfassungskonform sei. „Mit der gestrigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir uns in dieser Rechtsauffassung bestätigt“. Die EnBW-Verantwortlichen gehen davon aus, dass aus sämtlichen anhängigen Verfahren für Steuerzahlungen zwischen 2011 und 2016 insgesamt Steuern in Höhe von rund 1,44 Milliarden Euro zuzüglich Zinsen an den Konzern zurückerstattet werden.