Karlsruhe/Düsseldorf (pm/pas) Die EnBW kämpft für die Abschaltung von vier Kraftwerksblöcken in Marbach und Walheim, das gab der Konzern heute bekannt. Die Bundesnetzagentur hatte die Stilllegung der Blöcke untersagt, da sie systemrelevant seien. EnBW hat gegen den Bescheid Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingereicht.
Bleibt die Entscheidung der Bundesnetzagentur bestehen, müssen die Kraftwerksblöcke mindestens bis Juli 2016 in Betrieb bleiben. Die EnBW stelle nicht die festgestellte Systemrelevanz ihrer Kraftwerke in Frage. „Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird diese wichtige Funktion der Kraftwerke (…) im derzeit gegebenen Rechtsrahmen nicht ausreichend berücksichtigt“, heißt es in einer Mitteilung des Konzerns.
Die EnBW sieht sich durch die aktuelle Gesetzeslage deutlich benachteiligt. Neben der „intransparenten Kostenerstattungssystematik“ kritisiert der Konzern die Gesetzeslage, die einerseits keine Entschädigungen im ersten Jahr nach Antragstellung vorsehe und andererseits eine Wettbewerbsverzerrung darstelle. Kraftwerke nördlich der Main-Linie könnten kurzfristig abgeschaltet werden, südlich dieser Linie gebe es diese Option nicht, heißt es in der Stellungnahme der EnBW. Man erwarte eine wirtschaftlich angemessene, faire, wettbewerbskonforme und diskriminierungsfreie Regelung – diese sei im derzeitigen Rechtsrahmen nicht ausreichend gegeben.