Karlsruhe/Düsseldorf (pm) Gestern haben sich EnBW und die Bundesnetzagentur mit einem Vergleich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geeinigt.
Die EnBW Tochter „Hohe See“ war vor Gericht gezogen, weil die Bundesnetzagentur auf den Bau der mehr als 1,5 Milliarden teuren Stromleitung BorWin4 in die westliche Nordsee verzichten will. Der Grund: die Bundesregierung hatte zuvor die Ausbauziele für sogenannte Offshore- Anlagen von 10 Gigawatt auf nur noch 6,5 Gigawatt auf dem Meer deutlich verringert. Mit dem Vergleich kann der geplante Windpark „EnBW Hohe See“ nun wohl doch gebaut werden. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Leitungen, mit denen der erzeugte Strom zum Festland transportiert wird.
Im jetzt geschlossenen Vergleich verpflichtet sich die Bundesnetzagentur, neben einer kurzfristigen Kapazitätszuweisung für den EnBW-Offshore-Windpark Hohe See, bis Ende des ersten Quartals 2015 weitere freie Kapazität so zur Ausschreibung zu bringen, dass sich EnBW um weitere Kapazitätszuweisungen im Netzcluster 8 bewerben kann. Im Gegenzug hat sich EnBW verpflichtet, die Eilanträge zurückzuziehen.
Zum Kauf eines weiteren Offshore-Windparkprojekts in der deutschen Nordsee, Albatros, wird die EnBW morgen informieren.