Rastatt (pol/yb) Im Fall der Frau, die im Oktober 2010 in einer Bahnunterführung in Rastatt stürzte und sich schwer verletzte, ist es zu einer Einigung gekommen.
Die Frau hat nach jahrelangen Prozessen einen Vergleich akzeptiert, wie ihre Anwälte mitteilen. Nachdem das Landgericht Baden-Baden die Bahn allein in der Schuld gesehen hatte, hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe in der Folgeinstanz eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Frau von 50 Prozent für gerechtfertigt erachtet.