„Eine lückenlose Aufklärung“, kommt für den toten Gefangen der Justizanstalt Bruchsal zu spät

Bruchsal (pm) Das Justizministerium will laut heutiger Pressemitteilung eine lückenlose Aufklärung der Umstände des Todes des Strafgefangenen in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Es sollen mehr Mittel für die ärztliche Betreuung psychisch auffälliger Gefangener bereitgestellt werden.

Aber nicht nur die ärztliche Versorgung sollte gewährleistet sein, sondern auch die Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit kranken Menschen. Dass der Gefangene, der sich zu Tode hungerte, psychisch krank war, ist im Nachhinein schnell gesagt. Die gesetzliche Berichterstattungspflicht bei Einzelhaft von mehr als drei Monaten, sollte eingehalten werden.