Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz

Pforzheim (pm/vg) Seit rund einem Jahr gilt in Pforzheim das Prostituiertenschutzgesetz. Die Stadt hat jetzt Bilanz gezogen. Der Anfang ist zwar gemacht, vieles sei aber noch zu tun, so die Verantwortlichen.

Das Gesetz soll Sexarbeiter vor Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt schützen, heißt es in der Mitteilung der Stadt. Unter anderem gilt demnach seit Juli 2017 eine Meldepflicht für Menschen, die im Protitutionsgewerbe tätig sind. Zunächst ist eine Beratung im Gesundheitsamt Pflicht – im Anschluss wird eine Bescheinigung ausgestellt. Es folgt das Beratungsgespräch beim Amt für öffentliche Ordnung. Dort erhalten die Sexarbeiter Beratung über Rechte und Pflcihten, sowie sozialrechtliche Aspekte. Sollten sich im Gespräch keine Hinweise auf Menschenhandel oder Zwangslagen ergeben, wird die Anmeldung ausgestellt. Diese kann für einzelne Bundesländer oder auch für ganz Deutschland ausgestellt werden.

Über 200 Beratungen im vergangenen Jahr
Seit November 2017 bis Ende August 2018 fanden im Gesundheitsamt insgesamt 236 Beratungen für im Prostitutionsgewerbe tätige Personen statt, in der gleichen Zeit waren es beim Amt für öffentliche Ordnung insgesamt 155 Personen. Die große Zahlendifferenz ergibt sich unter anderem auch aus der großen örtlichen Mobilität. Sexarbeiter verbringen meist nie viel Zeit an einem Ort. Allerdings sind die Beratungen verpflichtend; ohne Anmeldebescheinigung dürfen die Frauen und Männer nicht arbeiten. Verstöße dagegen durch Inhaber von Betrieben oder Betroffene selbst werden künftig mit Bußgeldern geahndet, so die Stadt in der Mitteilung.

Die Beratungsgespräche sollen auf Risiken hinweisen, aber auch Wege zum Ausstieg aufzeigen und Hilfsangebote vermitteln. Die Verantwortlichen ziehen aus den Gesprächen eine positive Bilanz. Einige Frauen hätten auch über die Beratung hinaus Hilfe in Anspruch genommen. Wichtig sei bei den Gesprächen unter vier Augen das Vertrauen.

Anmeldebescheinigung muss jährlich erneuert werden
Die Arbeit im Sexgewerbe verpflichtet in Zukunft regelmäßig, die Beratungsgespräche zu wiederholen. Die Erneuerung der Anmeldebescheinigung ist unter 21 Jahren jährlich fällig, für alle älteren alle 2 Jahre. Durch vertrauensvolle Gespräche in guter Atmosphäre hoffen die Verantwortlichen, dass die Sexarbeiter trotz häufiger Ortswechsel, aufgrund der guten Erfahrungen regelmäßig zur gleichen Beratungsstelle kommen.

Verwaltungsrechtlich gibt es viel zu tun
Auf verwaltungsrechtlicher Ebene gibt es aber noch viel zu tun, so die Stadt Pforzheim weiter. 28 Anträge zum Betrieb einer Prostitutionsstätte, meist Bordelle oder Terminwohnungen, sind beim Amt für öffentliche Ordnung seit Einführung des Gesetzes eingegangen. Eine Erlaubnis wurde bislang noch in keinem Fall erteilt. In eine Genehmigung für eine Prostitutionsstätte fließen gleich mehrere unterschiedliche Rechtsgebiete ein; unter anderem auch Baurecht und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften, aber auch Vorschriften zur Erstellung eines Hygieneplans. Insbesondere im Bauplanungsrecht bestehen hohe Hürden. Zudem müssen Betreiber von Prostitutionsstätten ein Betriebskonzept erstellen, wie die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden sollen. Kontrollmaßnahmen erfolgen in enger Abstimmung mit der AG Rotlicht des Polizeivollzugsdienstes.

Das Land will in drei Jahren die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes bewerten.

Weitere Hilfsangebote
Auch bei der AIDS-Hilfe Pforzheim „Aspasia“ finden Sexarbeiter Hilfe und Beratung. Beispielsweise bieten die Mitarbeiter Hilfestellung bei gesundheitlichen Fragen und Schwangerschaft, Unterstützung beim Ausstieg, Finanzielle Existenzsicherung, Begleitung bei Behördengängen und noch einiges mehr.