Ehemaliges Seniorenheim wird zur Flüchtlingsunterkunft

Waibstadt (pm/sr) In diesen Tagen wurden Nachbarklagen gegen den Betrieb einer Flüchtlingsunterkunft in Waibstadt von der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewiesen.

Nachbarn des leerstehenden Seniorenheims klagten bereits im August 2014 gegen die Nutzung des Gebäudes als Flüchtlingsunterkunft. Das Landratsamt erteilte aber die Baugenehmigung. Die Kläger gingen in die nächste Instanz und wandten sich an das Verwaltungsgericht Karlsruhe und stellten einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes. Dies wurde auch abgelehnt. Danach erhoben die Kläger im Februar 2015 beim Verwaltungsgericht eine Anfechtungsklage gegen die erteilte Baugenehmigung. Auch diese Klage fiel zu Ungunsten der Kläger aus.