Region (cm) Schon mit dem Pariser Klimaschutzabkommen haben 195 Staaten ein neues Protokoll gegen die Erderwärmung beschlossen. Demnach soll der Ausstoß von Treibhausgasen wie CO² durch Wind-, Solar- und Biogasanlagen reduziert werden. Bis das Abkommen in Kraft tritt, werden die nationalen Klimaziele weiterhin von den einzelnen Ländern festgelegt, in Deutschland u.a. mit dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG). Am 8. Juni hat das Bundeskabinett nun eine EEG-Novelle beschlossen, die im Voraus für langwierige Kontroversen sorgte. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die neuen Förderbedingungen für Strom aus Wind, Sonne und Biogas.
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird ab 2017 die Förderung des Ökostroms umgestellt. Zukünftig soll es demnach keinen Garantiepreis mehr für Ökostromanbieter geben – Projekte für Öko-Kraftwerke werden nun ausgeschrieben. Wer am wenigsten Subventionen verlangt, bekommt die Förderung. Außerdem soll es eine jährliche Höchstmenge für Windenergie, Solaranlagen oder Biomasse-Kraftwerke geben. Von dem neuen Verfahren waren und sind jedoch nicht alle überzeugt, die am Beschluss beteiligt waren. Auf dem Ökostromgipfel knirschte es nicht nur zwischen Bund und Ländern, sondern auch zwischen den Parteien. Die Begrenzung beim Ausbau von Windanlagen löste die meisten Kontroversen aus.
Streitpunkte auf dem Ökostromgipfel
Sechs Stunden lang haben Vertreter von Bund und Ländern bei dem Ökostrom-Gipfel im Berliner Kanzleramt über die geplante EEG-Reform beraten. Obwohl dabei laut Bundeskanzlerin Angela Merkel nun „Orientierungspunkte und Umrisse“ erkennbar waren, blieb umstritten, wie viele Windräder in den kommenden Jahren an Land gebaut werden dürfen. Während die Union vor allem in Norddeutschland auf einer Kürzung der Subventionen beharrte, erklärten die Landesregierungen mit SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass mit der Novelle Klimaschutzziele faktisch aufgegeben und der Ausbau erneuerbarer Energien ohne Not drastisch reduziert werde. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel appellierte jedoch an die Länder, ihre Einzelinteressen dem großen Ganzen unterzuordnen: Mit der Förderung Planbarkeit soll verbessert werden und der zunehmende Wettbewerb zwischen Anlagenbetreibern den Kostenanstieg bremsen.
Mögliche Folgen der EEG-Novelle
Wenn es hingegen nach der SPD-Bundestagsabgeordneten Nina Scheer geht, sollte der Ausbau regenerativer Energien nicht nur planvoller, sondern auch wirtschaftlicher erfolgen. Dazu müssten Unternehmen jedoch weiterhin staatlich mit einer Festpreisgarantie gefördert werden. So könnte die hohen Qualitätsstandards bei der Stromversorgung beibehalten und ein rapider Kostenanstieg vermieden werden. Dazu hat Scheer vor wenigen Tagen ein PDF-Dokument mit den Eckpunkten veröffentlicht. Durch die EEG-Novelle in ihrer jetzigen Form fallen jedoch die auf 20 Jahre festgelegten Garantiepreise für die Stromabnahme neuer Anlagen weg. Das wiederum könnte zum Nachteil von Anlagenbauern wie Ferrostaal sein. Bislang konnte der international tätige Projektentwickler bei dem Strom, der mittels der neu erbauten On-und Offshorewindparks erzeugt wurde, mit einem festen Abnahmepreis rechnen. Künftig müsste der Projektentwickler dafür an Ausschreibungen teilnehmen. Neben Windenergie-, Recycling- und Beleuchtungslösungen zählen zu dem Portfolio des Unternehmens auch Petrochemieprojekte. Um den Ausbau erneuerbarer Energien wirtschaftlich sinnvoll zu fördern, nutzt die GmbH den Vorteil, dass Onshore-Windpark-Anlagen an fast jedem Standort errichtet werden können, wenn dort relativ konstante Windverhältnisse herrschen.
Ob die EEG-Reform sich auszahlt oder negativ auswirkt, wird sich zeigen. Wie die Tagesschau berichtet, sollen zumindest die Windräder an Land auch in Zukunft vergleichsweise stark subventioniert werden: Für sie sollen jährlich etwa 2.800 Megawatt pro Jahr ausgeschrieben werden – das sind ungefähr 1.000 Windräder.
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