Drogendealer verhaftet

Landau (pol) Nach mehrwöchigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Landau und des Landauer Rauschgiftkommissariates ist es gelungen, zwei Drogendealer aus dem Verkehr zu ziehen. In die Ermittlungen war zuletzt auch das Sachgebiet Jugend der Polizeiinspektion Germersheim involviert. 

Wie die Polizei mitteilt, wurde gestern Abend ein 19-jähriger und zuletzt in Herxheim und Hatzenbühl wohnender Mann festgenommen. Ihm konnte nachgewiesen werden, dass er in mehreren Fällen von einem 20-jährigen aus Schifferstadt Extasy-Pillen im jeweils dreistelligen Mengenbereich erworben und damit auch Personen in der Südpfalz beliefert hatte. Nach einer Beschaffungsfahrt am gestrigen Tag wurde der 19-jährige im Bereich von Schifferstadt durch Sondereinsatzkräfte der Polizei festgenommen. Bei ihm wurden 100 Extasy Pillen sichergestellt, die der Beschuldigte nach polizeilichen Erkenntnissen am Wochenende zu dem in der Eifel stattfinden Rockfestival „Nature One“ mitnehmen wollte.

Nach der Festnahme wurde schlagartig und zeitnah die Wohnung des arbeitslosen Schifferstadter Dealers durchsucht und nahezu 2500 Extasy Pillen verschiedener Farben und Sorten sowie ca. 200 Gramm bereits zum Verkauf portioniertes Marihuana und Haschisch sichergestellt. Weiterhin wurden mehrere hundert Gramm pulvriger Substanzen aufgefunden, bei denen noch nicht feststeht, ob es sich auch hier um Drogen oder um Streckmittel handelt. Hier müssen zunächst die weiteren kriminaltechnischen Untersuchungen abgewartet werden. Bei der Polizeiaktion wurde weiterhin mutmaßliches Dealgeld im unteren vierstelligen Bereich beschlagnahmt.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Schifferstadter Dealer dem Haftrichter beim Amtsgericht in Landau vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Der 19-jährige aus Hatzenbühl wurde am späten Abend des 30.07.2014 wieder auf freien Fuß gesetzt, da keine Haftgründe vorlagen.

Beide Beschuldigte müssen mit einer empfindlichen Strafe rechnen, da das Betäubungsmittelgesetz sowohl für den gewerbsmäßigen Drogenhandel als auch für den Handel mit Drogen in nicht geringer Menge eine Mindestfreiheitstrafe von nicht unter einem Jahr vorsieht.