Karlsruhe (laho/pm) Auch in diesem Jahr wird an der Silvesternacht der Himmel über Karlsruhe erhellen. Zahlreiche Feuerwerkskörper werden in die Luft geschossen. Ein schöner Anblick, der auch oft schwerwiegende Folgen hat. Nicht nur der unachtsame Umgang mit den explosionsgefährlichen Stoffen, sondern auch das Liegenlassen der Feuerwerkskörpers führte in den letzten Jahren am Tag danach zu Unfällen.
In den letzten Jahren würden immer größere und stabilere Feuerwerksbatterien auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt abgebrannt, so das Karlsruher Amt für Abfallwirtschaft (AfA). Leider blieben die großen und schweren Behältnisse dann häufig stehen.
Die Mitarbeiter des Abfallsamtes werden am 1. Januar ab 6 Uhr daher wieder mit doppelt so vielen Kräften wie sonst im Einsatz sein, da die Reinigung der Plätze und Straßen wesentlich zeitintensiver geworden ist. Trotzdem bittet die Stadt alle Anwohner, dass sie ihre Straßen und Plätze sauber hinterlassen und ihren Müll fachgerecht selbst entsorgen.
Vorsicht beim Silvesterfeuerwerk
Schlimme Verletzungen entstehen häufig auch beim Umgang mit Silvesterkanllern, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen nicht zugelassen sind. Das Material aus dem Ausland ist zwar oft billiger, aber nicht garantiert sicher und verboten. Deshalb gilt:
- Zugelassen sind Feuerwerke der Kategorie 1 und 2 (Kategorie 1: Tischfeuerwerke, Knallerbsen und Wunderkerzen/ Kategorie 2: Böller, Fontänen und Raketen)
- Ab dem 18. Lebensjahr dürfen auch Silvesterknaller der Kategorie 2 gezündet werden – allerdings nur am 31. Dezember und 1. Januar.
- Minderjährige dürfen keine Feuerwerkskörper abbrennen
- Für Kinder ab 12 Jahren gibt es besonderes Kleinsfeuerwerk
- Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Fachwerkhäusern abgebrannt werden