Karlsruhe (pm/ij) Das Regierungspräsidium hat den Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Karlsruhe genehmigt. Regierungspräsidentin Nicolette Kressl bestätigte die Gesetzmäßigkeit der im November 2018 vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung mit Hinweisen und Bemerkungen.„In seinen Hinweisen zur Genehmigung stellt das Regierungspräsidium fest, dass es der Stadt Karlsruhe nach der aktuellen Haushaltsplanung gelingt, für jedes der beiden Haushaltsjahre ihren Ressourcenverbrauch zu erwirtschaften, und darüber hinaus Zuführungen zu den Ergebnisrücklagen zu generieren“, unterrichtete Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz am Dienstag den Gemeinderat. Man erwarte bis 2021 eine weiterhin positive Entwicklung. Dann rechne man mit kontinuierlich steigenden Fehlbeträgen, die die vorher erwirtschafteten Überschussrücklagen erheblich aufzehren würden.Besorgt zeige sich das Regierungspräsidium über die Entwicklung der Liquidität der Stadt und hier insbesondere über die prognostizierte jährliche Netto-Neuverschuldung, die sich von 2019 (38,6 Millionen Euro) bis 2023 (207,3 Millionen Euro) mehr als verfünffache. Bei einer unveränderten Finanzplanung wären die damit verbundenen Kreditaufnahmen dann nicht mehr in vollem Umfang genehmigungsfähig. Von daher sollte das umfangreiche Investitionsprogramm stärker an den Eigenfinanzierungsmöglichkeiten und der arbeitstechnischen Umsetzbarkeit ausgerichtet werden.
„Das Regierungspräsidium begrüßt ausdrücklich die Ergebnisse des von der Stadt im April 2016 eingeleiteten Haushaltsstabilisierungsprozesses“, hielt Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz fest, fordere die Stadt aber auch eindringlich auf, „den Prozess weiter zu intensivieren, damit auch künftig ein zumindest ausgeglichener Haushalt und eine ausreichende Liquidität gewährleistet sind und weiter in die Karlsruher Infrastruktur investiert werden kann“.
Das Haushaltsvolumen des genehmigten Doppelhaushalts 2019/2020 der Stadt Karlsruhe beträgt im Gesamtergebnis 1,4 Milliarden Euro (2019) und 1,44 Milliarden Euro (2020).
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