dm-Werbung ist unzulässig

Stuttgart/Karlsruhe (pm/iz) Die Karlsruher Drogeriekette dm muss ihre Werbung für eine „Kindermilch“ ändern. Die Verbraucherzentrale findet die Behauptung, die Spezialmilch sei gesünder als normale Kuhmilch, unzulässig und hat die Werbung für das Produkt abgemahnt.

In seiner Werbung hatte dm behauptet, Kuhmilch sei für Kleinkinder ungeeignet, da sie zu wenig wichtige Nährstoffe wie Eisen, Jod und Vitamin D enthalte. Spezielle Kindermilchen sollen den Organismus nicht belasten und besser zu verdauen sein. Dem widerspricht die Verbraucherzentrale: Nach der deutschen Gesellschaft für Ernährung DGE seien für die Ernährung von Kindern über einem Jahr keine Spezialprodukte nötig. Der Verzehr von Kindermilchprodukten kann demnach zu überhöhten Nährstoffaufnahmen führen und die in der Milch enthaltenen Aromen können die Geschmacksprägung negativ beeinflussen. Sabine Holzapfel von der Verbraucherzentrale findet: „Eltern dürfen nicht durch falsche Aussagen zum Kauf unnötiger und teurer Produkte verleitet werden“. dm hat sich in einer Unterlassungserklärung jetzt verpflichtet, auf die unzulässige Werbung zu verzichten.