Diese Gesetzesänderungen und -neuerungen kommen im Jahr 2019

Region (cm) Mögliche Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Großstädten machten in letzter Zeit viele Schlagzeilen. Nun könnten sie im Jahr 2019 vermehrt umgesetzt werden. Doch dabei handelt es sich längst nicht um die einzige Gesetzesänderung des nächsten Jahres. Welche Neuerungen müssen Verbraucher also kennen?

Viele deutsche Großstädte haben vor allem im Sommer Probleme mit der Luftqualität. Daran hat zu großen Teilen, wenn auch nicht alleinig, der rege Straßenverkehr schuld. Die Umweltplakette sowie weitere Maßnahmen in den vergangenen Jahren sollten deshalb ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, um die Luftqualität zu verbessern. In Stuttgart wurden dadurch tatsächlich große Erfolge erzielt, dennoch hat die Stadt im Kessel durch ihre einzigartige Lage eine besondere Problematik. Diese Topographie führt nämlich dazu, dass der Luftaustausch schwieriger stattfindet als in vielen anderen deutschen Großstädten und sich dadurch Luftverschmutzungen wie Feinstaub hartnäckig halten. Die Schadstoffe, welche nicht aus dem Verkehr resultieren, beispielsweise Staubniederschlag oder Schwefeldioxid), konnten in den vergangenen Jahren durch die umfassende Überwachung der Luftqualität in Stuttgart und die ausgereifte Lufthygiene deutlich reduziert werden. Verkehrsbedingte Schadstoffe stellen hingegen nach wie vor ein großes Problem dar. Aus diesem Grund reichte der Verkehrsminister bereits im Jahr 2016 einen ersten Antrag für eine blaue Plakette zur Verringerung der Emissionen beim Bundesrat ein.

Im Jahr 2019 könnten allgemeine Dieselfahrverbote kommen

Die Bundesinitiative sollte eigentlich dem Zweck dienen, allgemeine Dieselfahrverbote zu vermeiden – allerdings bislang ohne Erfolg. Stattdessen regelt ein neues Gesetz, dass ab dem 1. Januar 2019 in Stuttgart allgemeine Dieselfahrverbote gelten. Betroffen sind Dieselfahrzeuge der Euro-Abgasnorm 4 sowie schlechter. Autos der Variante Euro-5-Selbstzünder sind hingegen bislang noch von der Regelung ausgenommen. Die Regelungen sind umfassend und bedeuten für die Stuttgarter sowie Pendler und Besucher zahlreiche Neuerungen: Das Verbot gilt nämlich für das gesamte Stadtgebiet sowie dauerhaft. Die grün-schwarze Regierung hat aber beschlossen, dass Ausnahmen für

• Handwerker,
• Bundeswehrfahrzeuge,
• Reisebusse,
• Taxiunternehmen,
• Müllabfuhren,
• Arbeitsmaschinen
• Oldtimer und
• Einsatz- sowie Hilfsfahrzeuge gelten sollen.

Ziel ist allerdings auch in diesen Fällen die zeitnahe Erneuerung des Fuhrparks. Eine solche Schonfrist gilt zudem für Anwohner mit älteren Dieselfahrzeugen. Sie dürfen noch bis zum 1. April 2019 mit ihren Autos auf den Stuttgarter Straßen unterwegs sein – anschließend drohen empfindliche Strafen wie hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbote.

Die Mietpreisbremse soll 2019 wirklich kommen

Wie bereits erwähnt, sind die Fahrverbote jedoch nicht die einzige Gesetzesänderung beziehungsweise -neuerung, welche im kommenden Jahr für die Stuttgarter oder deutschlandweit relevant werden. Dass der Wohnungsmarkt in Stuttgart überhitzt ist, stellt ein altbekanntes Problem dar. Bereits im Jahr 2015 versuchte der Bund, den steigenden Mietpreisen mit der Mietpreisbremse einen Riegel vorzuschieben. Allerdings stellt sich heraus, dass es (zu) viele Möglichkeiten für Vermieter gibt, diese Regelung auszuhebeln, sodass die erhofften Effekte bislang ausblieben. Das soll sich im Jahr 2019 endgültig ändern. Hierfür wird vor allem die Position des Mieters gestärkt.

Dementsprechend muss der Vermieter bereits vor Vertragsabschluss eine Erklärung über die Gründe abgeben, wenn die Kosten mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt. Er muss zudem die Vormiete offenlegen und Modernisierungskosten dürfen nur noch um bis zu acht Prozent auf die Miete umgeschlagen werden. Weiterhin gilt fortan die Kappungsgrenze von maximal drei Euro pro Quadratmeter für Mieterhöhungen innerhalb von sechs Jahren – und zwar trotz Modernisierung .
Doch Vorsicht: Für günstige Mieten unter sieben Euro pro Quadratmeter gilt eine Grenze von maximal zwei Euro pro Jahr. Zuletzt kann der Mieter auch schneller sowie mit größeren Erfolgschancen vor Gericht treten, wenn es bei der Miete zum Streitfall kommt. Es lohnt sich also für Betroffene, sich im Detail mit diesen Gesetzesneuerungen auseinanderzusetzen.

Familien mit Kindern werden finanziell sowie steuerlich entlastet

Eine weitere wichtige Gesetzesänderung betrifft Familien mit Kindern. Denn wie der Bundesrat am 23.11.2018 entschieden hat, soll zum Juli 2019 das „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ in Kraft treten – kurz auch als „Familienentlastungsgesetz“ bezeichnet. Dieses greift in zwei Stufen, sprich in den Jahren 2019 sowie 2020. Einerseits steht Familien mit Kindern somit mehr Kindergeld zu. So werden sämtliche Beiträge um jeweils zehn Euro pro Monat erhöht. Ergänzend soll es Entlastungen bei der Einkommensteuer geben. Hierfür wird der Kinderfreibetrag für jeden Elternteil im Jahr 2019 auf 2.490 Euro und anschließend im Jahr 2020 auf 2.586 Euro erhöht. Ebenso der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen und der Grundfreibetrag, welcher auf 9.168 Euro im Jahr 2019 und ein Jahr später auf 9.408 Euro steigt.

Der Mindestlohn wird (erneut) angepasst

Finanzielle Entlastungen wird es auch für einige Deutsche durch die Erhöhung der Mindestlöhne geben. Denn das Gesetz sieht vor, dass der Mindestlohn alle zwei Jahre angepasst werden muss. Grund dafür ist die Inflation sowie eventuelle Veränderung der Lebenshaltungskosten. Da die letzte Anpassung im Jahr 2017 stattgefunden hatte, erfolgt die nächste im Jahr 2019. Somit soll der Mindestlohn zum 1. Januar auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben werden. Das bedeutet eine Erhöhung von 35 Eurocent. Entgegen dem eigentlich vorgesehenen Zeitplan, wurde aber auch bereits eine weitere Erhöhung für das Jahr 2020 entschieden, und zwar auf 9,35 Euro pro Stunde. Ähnliche Erhöhungen wird es zudem bei den branchenspezifischen Mindestlöhnen geben, beispielsweise im Baugewerbe auf 15,20 Euro für Fachkräfte.

Schweizer Glücksspielgesetz betrifft auch Deutschland

Ein Gesetz, welches in Deutschland nach wie vor für viel Verwirrung sorgt, ist der Glücksspielstaatsvertrag. Er ist intransparent und enthält viele Grauzonen, die vor allem im Bereich der Online-Casinos eine Menge Unklarheit nach sich ziehen. Bei der Frage, was legal ist und was nicht, könnte im Jahr 2019 eine Gesetzesneuerung in der Schweiz relevant werden. Hier hatte ein Volksentscheid am 11. März 2012 eine neue Verfassungsbestimmung über Geldspiele beschlossen, wonach das Glücksspiel in Online-Casinos zwar legalisiert werden soll, allerdings nur noch bei Anbietern mit Schweizer Konzession. Demnach müssten ausländische Anbieter ihre Pforten dicht machen, was auch für deutsche Plattformen gilt. Eine ähnliche Regelung greift bereits in 17 weiteren Ländern, darunter

• Portugal,
• Griechenland,
• Frankreich,
• Belgien oder
• Spanien.

In Österreich wird bereits eine ähnliche Regelung diskutiert. Das Schweizer Glücksspielgesetz bedeutet für deutsche Spieler, dass die Teilnahme an Online-Casinos aus der Schweiz zukünftig nicht mehr möglich ist. Denn hierfür ist ein ständiger Wohnsitz in der Schweiz notwendig. Für die Deutschen werden die Möglichkeiten, legal oder zumindest in einer rechtlichen Grauzone im Casino zu spielen, also zunehmend verringert. Gleichzeitig liegt die Vermutung nahe, dass dieser Druck auch hierzulande bald zu Neuerungen in der Gesetzeslage und vielleicht ebenfalls der Legalisierung inländischer Online-Anbieter führen wird. Denn gegen den letzten Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages wehrten sich die Spielhallenbetreiber in Stuttgart sowie deutschlandweit mit einer Klagewelle von rund 3.000 Verfahren – mit Erfolg. Die geplanten flächendeckenden Schließungen blieben erst einmal aus. Der Ruf nach einer endgültigen Klärung der Grauzone wird derweil immer lauter.

E-Commerce wird durch Mehrwertsteuerreform einfacher

Last but not least, wird es im Jahr 2019 auch noch eine Neuerung auf EU-Ebene geben, welche die Umsatzsteuer betrifft. Eingeführt wird demnach eine neue Bagatellregelung und es gibt fortan Erleichterungen bei der Rechnungstellung. Zudem können Unternehmer, welche RFTE-Leistungen erbringen, zukünftig am MOSS-Verfahren teilnehmen. Was kompliziert klingt, macht das Thema Umsatzsteuer für betroffene Unternehmen aber deutlich einfacher. Dies dürfte sich positiv auf den E-Commerce im Gesamten und somit auch die Startup-Branche in Stuttgart auswirken. Davon wiederum profitieren auch die Verbraucher, denn wenn der Markt in Schwung kommt, können zukünftig mehr sowie günstigere Produkte über das Internet gekauft werden.

Schlussendlich wird es im Jahr 2019 also zahlreiche verschiedene Gesetzesneuerungen für jeweils unterschiedliche Zielgruppen geben. Es lohnt sich daher – wie jedes Jahr – ein kurzer Blick in die aktuellen Gesetzesänderungen, sodass die Betroffenen um ihre neuen Rechte und Pflichten wissen.

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