Deutlicher Anstieg der Pflegebedürftigen in Baden-Württemberg möglich

Stuttgart/Karlsruhe (pm/amf) Nach Einschätzung des Statistischen Landesamts könnte die Anzahl pflegebedürftiger Menschen in Baden-Württemberg bis 2030 um ein Drittel steigen. Das teilte das Landesamt am Freitag mit. Die Statistiker schätzen, dass die Gesamtzahl der in Baden-Württemberg lebenden Pflegebedürftigen auf 402.000 steigen könnte – das wären rund 100.000 mehr als im Jahr 2013. Ein wesentlicher Grund ist die demografische Entwicklung der Bevölkerung.

„Die Menschen werden nicht nur älter, sie sind auch meist länger in einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. Mit dem höheren Alter nimmt aber die Pflegebedürftigkeit zu. Ob die Kosten der Pflege auch in diesem Umfang steigen, kann niemand sagen. Die technische Entwicklung und neue Methoden der Gesundheitsfürsorge könnten sich hier dämpfend auswirken“, sagte die Präsidenten des Statistischen Landesamts Carmina Brenner am Freitag. Die Zahl der pflegebedürftigen Frauen dürfte nach Einschätzung der Statistiker bis 2030 um 31 Prozent auf rund 252.000 steigen steigen. Die Zahl der männlichen Pflegebedürftigen könnte  um 40 Prozent auf dann 150.000 zunehmen. Je nach Pflegeart fällt die Zunahme bis zum Jahr 2030 unterschiedlich aus. Die Zahl der vollstationär Untergebrachten würde mit 43 Prozent von allen drei Pflegearten am stärksten steigen, von 90.845 auf fast 130 000 Personen. Die Zahl der ambulant Gepflegten könnte von 63.331 auf rund 88.000 Personen zunehmen. Deutlich darunter läge dagegen die Zunahme bei den Pflegegeldempfängern, also der Personen, die ausschließlich durch ihre Angehörigen versorgt werden. Hier würde sich der Zuwachs nach der Modellrechnung auf 28 Prozent belaufen, von 144.593 auf rund 185.000 Menschen. Wurden 2013 noch 48 Prozent aller Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt, könnte dieser Anteil bis 2030 auf 46 Prozent sinken. Der Anteil der vollstationär gepflegten Menschen würde dagegen von 30 Prozent auf 32 Prozent ansteigen, während sich nach der Modellrechnung im ambulanten Bereich der Anteil der Pflegebedürftigen von aktuell 21 Prozent auf 22 Prozent in Zukunft nur unwesentlich verändern würde.