Demenzkranke im Transporter vergessen

Rastatt (pm/fb) Da eine 53-Jährige eine an Demenz leidende Frau in ihrem Fahrzeug vergessen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Baden-Baden nun Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung beantragt.

Die Beschuldigte soll im Mai 2014 im Auftrag einer Altentagesstätte des Caritasverbandes in Rastatt eine 88-jährige Frau in ihrer Wohnung abgeholt und zur Altentagesstätte gefahren haben. Allerdings habe sie die Geschädigte mehr als sieben Stunden im Fahrzeug sitzen lassen. Weil am Tattag ungefähr eine Außentemperatur von 30 Grad herrschte, musste die Geschädigte in ein Krankenhaus gebracht werden.