Calw (ij) Im Prozess gegen den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) war der Landkreis Calw heute vor dem Landgericht Tübingen erfolgreich – das teilt der Landkreis in einer Mitteilung mit.
Der BDPK hat den Landkreis Calw vor dem Landgericht Tübingen wegen „Unterlassung unlauteren Wettbewerbs“ verklagt, weil der Landkreis die Betriebsverluste seiner Kreiskliniken aus dem Kreishaushalt ausgleicht und Bürgschaften für die Kredite der Kreiskliniken gewährt. Das Landgericht Tübingen hat die Klage des BDPK abgewiesen. Der Landkreis Calw hat nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Aufgrund der mangelhaften Finanzierung der Krankenhäuser durch Bund, Land und Krankenkassen, gelingt es den kommunalen Krankenhäusern immer weniger, ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erwirtschaften. Sie sind gezwungen, die Betriebsverluste auszugleichen und den Kliniken Bürgschaften für Kredite zu gewähren.
Landrat Riegger: „Das Landgericht Tübingen hat heute in klarer Weise festgestellt, dass der Landkreis Calw die EU-Richtlinien eingehalten hat und kein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festzustellen ist. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken ist auf der ganzen Linie gescheitert, die deutsche Krankenhausfinanzierung aus den Angeln zu heben.“
Die privaten Klinikbetreiber suchen sich hauptsächlich in Ballungsräumen lukrative Behandlungsfelder mit hohen Fallzahlen heraus. Landrat Riegger: „Wir im ländlichen Raum müssen eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige Grund- und Regelversorgung an 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr sicherstellen, die leider nicht kostendeckend gewährleistet werden kann.“
Landrat Riegger weiter: „Alle kommunalen Krankenhausträger in Deutschland können aufatmen. Damit ist die Krankenhausversorgung – insbesondere im ländlichen Raum – weiterhin gesichert. Das ist – kurz vor Weihnachten – ein guter Tag für die kommunalen Krankenhäuser.“