Corona-Neuerungen ab 1. März – das darf ab Montag wieder öffnen

Region (mcs) Mit dem Beschluss vom 26. Februar 2021 hatte die Landesregierung weitere Änderungen hinsichtlich der in Baden-Württemberg geltenden Corona-Maßnahmen festgelegt. Die Änderungen treten ab morgen, dem 1. März 2021 in Kraft.

Friseurbetriebe und Barbershops dürfen ab dem 1.März wieder öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kunden innerhalb eines Zeitfensters. Erlaubt sind nur Friseurdienstleistungen wie etwa Haare waschen, schneiden, färben und föhnen. Da Bartschneiden oder Rasuren nur ohne Tragen einer medizinischen Maske möglich sind, bestehe hier ein erhöhtes Infektionsrisiko. Bartschneiden oder Rasuren, Kosmetische Leistungen sowie Wellnessbehandlungen seien deshalb nicht zulässig, so die Erläuterung des Landes.

Fahrschulen

Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind zudem wieder möglich. Theorieunterricht ist aber weiterhin nur online erlaubt. Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen.

Gartenmärkte/Blumenläden

Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich. Andere Warenbereiche sind hie aber abzutrennen. Mischsortimente dürfen nur  angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt, so die Landesregierung. Des weiteren würden die bereits bekannten Vorschriften gelten.

7-Tage-Inzidenz 

Die derzeitige 7-Tage-Inzidenz in Baden-Württemberg liegt bei genau 50. Dies meldete das Landesgesundheitsamt am Samstag.