Rastatt (pm/msc) Im Rastatter Pflegeheim Haus Paulus ist es zu einem größeren Corona-Ausbruch gekommen. Wie das Landratsamt Rastatt mitteilt, haben sich dort acht Bedienstete und 25 Bewohner mit dem Virus infiziert. Fünf Bewohner befänden sich derzeit im Krankenhaus, eine Person sei an oder mit Covid-19 verstorben. Einen Nachweis auf die Omikron-Variante gibt es bisher nicht.
Weil aufgrund des Infektionsgeschehens unter den Bediensteten laut der Kreisbehörde am Wochenende eine mangelhafte pflegerische Versorgung in einem stark betroffenen Wohnbereich gedroht habe, standen der Träger und das Landratsamt Rastatt seither im intensiven Austausch. Der Träger sei bislang aber nicht in der Lage gewesen, das ausfallende Personal durch Mobilisierung zusätzlicher Kräfte von außen kurzfristig zu kompensieren. Deshalb unterstützt das THW das Pflegeheim seit heute mit Personal bei einfachen Tätigkeiten. Dieser Einsatz sei derzeit bis Ende dieser Woche geplant, so das Landratsamt.
Für den Fall, dass in den nächsten Tagen weiterhin keine ausreichenden personellen Kapazitäten durch den Träger sichergestellt werden könnte und die Bundeswehr benötigt werde, stehe das Landratsamt und der dort angesiedelte Krisenstab mit dem Kreisverbindungskommando der Truppe in engem Austausch. Mangels ausreichender personeller Alternativen des Trägers und der bestehenden Personalnot habe das Gesundheitsamt Rastatt zudem in enger Abstimmung mit der Stadt Rastatt als zuständiger Ortspolizeibehörde kurzfristig eine Notbetreuung errichtet.
Wie das Landratsamt in seiner Mitteilung schreibt, ist die Impfquote im betroffenen Haus überraschend niedrig. Es wurden dem Träger daher nochmals kurzfristige Impfangebote über die mobilen Impfteams des Landkreises Rastatt für die nicht betroffenen Pflegebereiche angeboten.
Das Landratsamt geht davon aus, dass die Spitze des Infektionsgeschehens in dem Pflegeheim noch nicht erreicht ist und rechnet mit weiteren Infektionen in den kommenden Tagen. Weiter betont es, dass grundsätzlich keine Besuchsverbote bei gesunden Bewohnern des Hauses bestehen und eine Sterbebegleitung durch Angehörige auch bei infizierten Bewohnern zur Sicherstellung eines würdevollen Todes immer möglich sei.