Clubs bleiben zu, Fans dürfen ins Stadion: Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg sollen ab Freitag gelten

Baden-Württemberg (pm/msc) Die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg soll am morgigen Donnerstag notverkündet werden und am Freitag in Kraft treten. Das hat das Sozialministerium auf Baden TV-Nachfrage erklärt. Aktuell befinde sie sich noch in der Ressortabstimmung. Einige Inhalte hat der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) heute Vormittag im Landtag bereits bekanntgegeben. Unter anderem bleiben Clubs und Diskotheken vorerst geschlossen, Zuschauer dürfen allerdings wieder in die Stadien. 

In der normalen Alarmstufe heißt das: Bis zu 6.000 Zuschauer sind zugelassen, wenn der Veranstalter die 2G-plus-Regel anwendet, erklärte Kretschmann. Die Besucher*innen müssen also entweder geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sein. Wenn die Veranstalter mit der 2G-Regel arbeiten wollen, gelte eine Obergrenze von 3.000 Zuschauern.

Clubs und Discotheken müssen demnach auch in der normalen Alarmstufe geschlossen bleiben. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Ende der Woche in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt.

Bei Kulturveranstaltungen sind in geschlossenen Räumen 3.000 Besucher zugelassen. Aber nur, wenn auch hier die 2G-Plus-Regelung eingehalten wird. Bei 2G gilt eine Obergrenze von 1.500 Menschen. Für alle Veranstaltungen gelte, dass höchstens die Hälfte der Kapazitäten ausgeschöpft werden dürfe. Das gilt auch für Fastnachtsfeste. „Umzüge im Freien müssen wir leider untersagen“, sagte Kretschmann.

Im Einzelhandel soll künftig 3G statt 2G gelten. Damit haben auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test wieder Zugang zu Geschäften. In der Gastronomie wird etwas gelockert. In der Alarmstufe gilt in Innenräumen wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen. Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof hält dieses Vorgehen aber für rechtswidrig.