„Click and Meet“ im Landkreis Rastatt wieder möglich

Rastatt (pm/ms) Die Öffnung von Läden nach vorheriger Terminvereinbarung ist in den Städten und Gemeinden im Landkreis Rastatt ab Mittwoch wieder möglich. Nach Angaben des Gesundheitsamts hat die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis an fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 150 unterschritten. Für Geimpfte und Genese gibt es bei „Click an Meet“ Ausnahmen.

Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr ist demnach für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum erlaubt. Kunden dürfen aber nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen Corona-Schnelltests nachweisen. In Baden-Baden gilt diese Regelung seit dem gestrigen Sonntag.

Ausnahmen für Geimpfte und Genesene

Das Gesundheitsamt verweist zudem auf die gestern in Kraft getretene COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Menschen, die gegen Covid-19 geimpft oder von einer nachgewiesenen Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus genesen sind, erhalten bestimmte Erleichterungen. Sie müssen kein aktuelles negatives Testergebnis vorweisen, um zum Beispiel zum Friseur oder in Geschäfte zu gehen.