Karlsruhe (mm) Immer mehr Asylbewerber finden den Weg nach Deutschland. Um ihnen den Start im neuen Land zu erleichtern, beantragt die CDU-Fraktion nun eine Prüfung der Arbeitsmöglichkeiten für Flüchtlinge.
Momentan dürfen nur Asylbewerber, die schon ein Jahr in Deutschland leben einer Arbeit nachgehen. Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt Flüchtlingen, die in der Landesaufnahmestelle wohnen, in der Einrichtung selbst oder bei kommunalen, staatlichen und sozialen Trägern zu arbeiten. Der Stundenlohn von 1,05 Euro darf jedoch nur bei einem Job ausgezahlt werden, für den keine reguläre Stelle benötigt wird. Die Asylbewerber sollen also „zusätzliche Arbeiten“ erledigen. Sie dürfen den Deutschen nicht ihre Arbeit wegnehmen.
Psychologischer Effekt im Vordergrund
Die Fraktionvorsitzende Gabriele Luczak-Schwarz betont hierbei, dass besonders der psychologische Effekt wichtig sei und nicht die Bezahlung. Durch eine regelmäßige Beschäftigung sollen die Flüchtlinge psychisch in Deutschland ankommen und den normalen Alltag erleben.
Der Gemeinderat diskutiert den Vorschlag der CDU-Fraktion am nächsten Dienstag.