Busstreik in Pforzheim rechtmäßig: Kein Schadensersatz von ver.di

Pforzheim (pm/ms) Das Arbeitsgericht Pforzheim hat heute Mittag die Schadensersatzklage der Stadtverkehr Pforzheim GmbH (SVP) gegen die Gewerkschaft ver.di zurückgewiesen. Laut Richter waren die Streiks im Jahr 2016 rechtmäßig. Der SVP forderte insgesamt 2,1 Millionen Euro von ver.di.

Begründet hatte der SVP die Klage damit, dass die Streiks im Jahr 2016 illegal gewesen wären. Daher habe man andere Busunternehmen anheuern müssen, um den Linienverkehr aufrecht zu erhalten. Das habe eine Menge Geld gekostet. „Gewonnen haben heute alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die künftig in ähnlichen Situationen nur das Mittel des Arbeitskampfes haben, um für ihre Interessen einzutreten. Den Arbeitgebern, die mit einstweiligen Verfügungen und Schadensersatzklagen immer häufiger versuchen, das Streikrecht ihrer Beschäftigten juristisch zu bekämpfen, wurden heute juristische Hürden aufgezeigt. Die gekündigten Busfahrerinnen und Fahrer der SVP bleiben aber leider die Verlierer des Pforzheimer Dramas“, so Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter.

Streik im Frühjahr 2016

Im Frühjahr 2016 streikten die Beschäftigten der SVP für einen Sozialtarifvertrag zur Abmilderung der drohenden und später auch ausgesprochenen Kündigungen.
Diesen Streik von ver.di hatte die SVP mittels einer einstweiligen Verfügung zu verhindern versucht, war aber 2016 in erster und zweiter Instanz damit gescheitert. 2017 hatte die SVP gleichwohl eine Schadensersatzklage in Höhe von zunächst rund 1.6 Millionen Euro gegen ver.di eingereicht, die heute zurückgewiesen wurde.