Bundesverfassungsgericht: Niederlage für Ceta-Gegner

Karlsruhe (pm/ms) Das Bundesverfassungsgericht hat das Handelsabkommen „Ceta“ heute zur Unterzeichnung freigegeben. Somit darf die Bundesregierung der vorläufigen Anwendung des Freihandelsabkommens Ceta zustimmen. Laut Gericht bestehe bei dem Abkommen zwischen Kanada und der EU keine Gefahr für die Demokratie in Deutschland. In den vergangenen Wochen klagten unter anderem 125.000 Bürger gegen das geplante Abkommen.

Heute verkündete das Gericht das Urteil und lehnte mehrere Eilanträge ab. Damit kann das Abkommen am 27. Oktober unterzeichnet werden. Die Richter stellten der Bundesregierung jedoch folgende Vorgaben:

Es muss sicher sein, dass Deutschland aus dem Abkommen aussteigen kann, falls das ein späteres Karlsruher Urteil erforderlich macht.

Weiter muss die Regierung dafür sorgen, dass nur Teile des Abkommens gelten, die in die EU-Zuständigkeit fallen. Das von den Klägern beanstandete Investitionsgericht für Schadenersatzklagen von Unternehmen dürfte damit erst eingerichtet werden, wenn alle Nationale Parlamente die Gültigkeit bestätigen.

Dagegen dürfen die Teile, die in die Zuständigkeit der Nationalstaaten fallen, nicht angewandt werden. Dazu zählen etwa Fragen des geistigen Eigentums, des Seeverkehrs und der Streitbeilegung.