Bundesverfassungsgericht kippt Drei-Prozent-Hürde

Karlsruhe (pm/pas) Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in diesen Minuten die Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt. Die Klausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit, heißt es in einer Stellungnahme des Gerichts. Es gibt damit der Klage von 19 Gruppen – unter anderem der Piratenpartei und der Initiative „Mehr Demokratie“ – statt.

Bereits im Jahr 2011 habe das Gericht die Fünf-Prozent-Klausel einkassiert. Der Senat lege nun denselben verfassungsrechtlichen Maßstab zugrunde wie damals, so BVG-Präsident Andreas Voßkuhle. Die Stimme jedes Wahlberechtigten müsse grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben.

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