Karlsruhe (dpa/ms) Das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD steht kurz vor einem möglichen Abschluss. Heute verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil. Die zentrale Frage: Gibt es ein Verbot der rechtsextremen Partei?
Seit mehr als 60 Jahren hat es in Deutschland kein Parteiverbot mehr gegeben – am Dienstag entscheidet sich, ob die NPD weiter in der politischen Landschaft geduldet wird. Am Vormittag um 10.00 Uhr verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in dem Verfahren gegen die rechtsextreme Partei. Ein Verbot setzt voraus, dass die Karlsruher Richter die NPD als verfassungswidrig einstufen.
Partei zu unbedeutend?
In jüngster Zeit hatte die finanziell klamme Partei mit ihren gut 5000 Mitgliedern auch in ihren Hochburgen im Osten Deutschlands nicht an die Wahlerfolge der 2000er Jahre anknüpfen können. Auch wegen der neuen Konkurrenz durch die AfD sitzt sie derzeit in keinem einzigen Landtag mehr. Deshalb gibt es Bedenken, die NPD könnte politisch zu unbedeutend sein, um eine derart scharfe Maßnahme wie ein Verbot zu rechtfertigen. Verfassungsfeindliche Parolen reichen dafür nicht. In der Karlsruher Verhandlung Anfang März 2016 war der tatsächliche Einfluss der NPD deshalb ein zentraler Punkt.
Länder haben Verfahren angestoßen
Angestoßen haben das Verfahren die Länder über den Bundesrat. Der Erfolgsdruck ist groß, denn 2003 war schon einmal ein Vorstoß gescheitert, die NPD verbieten zu lassen. Damals platzte das Verfahren, weil die Partei mit Informanten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Zur inhaltlichen Entscheidung kam es nicht mehr.