BUND klagt Ende Dezember gegen 2. Rheinbrücke

Karlsruhe (pm/da) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Baden-Württemberg will Ende Dezember gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 2. Rheinbrücke Klage einreichen. ,,Die Mängel der vorliegenden Planung sind auch nicht durch einen 562 Seiten starken Planfeststellungsbeschluss zu heilen“, sagte der BUND-Regionalgeschäftsführer Hartmut Weinrebe, der zugleich Koordinator des länderübergreifenden Bündnisses gegen die 2. Rheinbrücke ist. Neben gravierenden Eingriffen in die Natur prangert der BUND eine fehlerhafte Verkehrsplanung an.

Die Planung sehe vor, dass eine radweglose Straßenbrücke gebaut werde. ,,Zugleich werden die Bedingungen auf der bestehenden Radwegachse verschlechtert: Radwege werden zurückgebaut, neue Umwege werden erforderlich und durch Inkaufnahme von Begegnungsverkehr auf der bestehenden Brücke werden Nachteile für die Verkehrssicherheit in Kauf genommen“, so Weinrebe. Dies widerspreche den Zielen des Bundes, den Radverkehr zu fördern und hintertreibe auch die aktuell laufenden Planungen zu Radschnellwegen in der Region. Außerdem setzt sich der Plan nach Ansicht des Naturschutzbunds über die Stellungnahme der Höheren Naturschutzbehörde an vielen Stellen hinweg. Der Rechtsanwalt des BUND will deshalb zum 29. Dezember Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss einreichen.

Gemeinderat stimmt für Klage

Der Karlsruher Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am Dienstagnachmittag mit 33 zu 12 Stimmen beschlossen, gegen den Planfeststellungsbeschluss zu klagen. Seiner Ansicht nach sind unter anderem alternative Standorte für die 2. Rheinbrücke zu wenig berücksichtig worden, außerdem brauche die Brücke zu viel Platz. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) bedauert diese Entscheidung: Seiner Ansicht nach spielt die Stadt auf Zeit und negiert ihre Funktion als Hauptstadt der Region. Der RVMO drängt auf eine zügige Realisierung der geplanten 2. Rheinbrücke; besonders deshalb, weil die bestehende Rheinbrücke sanierungsbedürftig ist und der Verkehr künftig weiter zunehmen soll. Die Havarie des Rastatter Tunnels habe gezeigt, welche Probleme bei der Unterbrechung von kritischen Infrastrukturen entstehen können.

Gegner wollen eine ,,Parallelbrücke“

Die Fraktionen von SPD, Grünen, Kult und Die Linke sprechen sich für das Modell einer ,,Parallelbrücke” aus, die im Wesentlichen einer Erweiterung der bestehenden Rheinbrücke entspricht. Dieses Modell hält das Regierungspräsidium aber aus bautechnischen Gründen für nicht realisierbar. Die CDU steht hinter dem Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe, das einen 1.735 Meter langen Abschnitt auf Baden-Württembergischer Seite von der Rheinmitte bis zur B 10-Anschlussstelle westlich von Knielingen vorsieht. Für die FDP ist die Anbindung der 2. Rheinbrücke an die B36 von entscheidender Bedeutung. Im Sommer 2016 hatten die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nach Zustimmung des Bundesverkehrsministeriums in Berlin vereinbart, den Bau einer zweiten Rheinbrücke vom Bau einer Querspange zur Anbindung an die B36 zu entkoppeln und stattdessen zwei separate Verfahren zu führen. Eine Entscheidung, die wiederum die Stadt Karlsruhe kritisiert – sie vermisst eine juristisch verbindende Zusage für eine zeitgleiche Realisierung beider Bauvorhaben.