Bühlertal: Kurhaus Hundseck bleibt stehen

Bühlertal (pm/da) Die Reste des ehemaligen Kurhauses ,,Hundseck“ in Bühlertal dürfen stehenbleiben. Wie das Regierungspräsidium Karlsruhe heute mitteilte, hat das Präsidium eine Abrissverfügung des Landratsamts Rastatt von 2013 am Dienstag aufgehoben. Rastatt hatte den Eigentümer dazu verpflichtet, die noch stehenden Gebäudeteile abzureißen; er hatte dagegen Widerspruch eingelegt.

Das Landratsamt hatte die Abrissverfügung mit dem Schutz der Natur begründet: Die Gebäude befänden sich im Landschaftsschutzgebiet Bühlertal, dessen Zweck unter anderem die Bewahrung und Verbesserung des Erholungswerts der Landschaft darstelle. Die Landschaft müsse von Anlagen freigehalten werden, die den Naturgenuss schädigen. Nach dem Einspruch des Eigentümers regte das Regierungspräsidium Karlsruhe bereits 2014 das Landratsamt Rastatt dazu an, die Abrissverfügung aufzuheben, weil eine Schädigung des Landschaftsbilds durch ,,negative Eindrücke“ nicht nachzuweisen sei. Weil verschiedene Bürger in den letzten Jahren Petitionen zu dem Thema eingereicht hatten, durften die Ämter in der Sache zwischenzeitlich nichts unternehmen.

Abrissverordnung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand

Weil die Abrissverordnung nach Ansicht des Regierungspräsidiums Karlsruhe einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhält, hob die Behörde diese nun auf. ,,Bei allem Verständnis dafür, dass ein Abriss des ehemaligen Kurhauses Hundseck gewünscht und gefordert wird, ist einen Verwaltungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden“, sagte Regierungspräsidentin Nicolette Kressl. Die Stadt Bühl hatte mit einer Verfügung vom 21. September den vollständigen Abriss des Kurhauses angeordnet, weil sie das Gebäude für einsturzgefährdet hielt. Während der Abrissarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass nur das mittlere Gebäude nicht mehr standfest war; aus diesem Grund blieben die restlichen Gebäudeteile unverändert stehen.

Symbolbild