Bretten: Geschäftsmann legt Einspruch gegen OB-Wahl ein

Bretten (ms) Ein Geschäftsmann hat Einspruch gegen die Oberbürgermeisterwahl in Bretten eingelegt. Medienberichten zufolge, soll der Einspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingegangen sein. Dieser soll nun schnell geprüft werden.

Es ist rund eineinhalb Wochen her, dass sich Amtsinhaber Martin Wolff denkbar knapp gegen Herausforderer Aaron Treut durchsetzte. Nur zwölf Stimmen trennten die beiden Kandidaten. Der Geschäftsmann hatte für den Einspruch die 100 erforderlichen Unterschriften von Wählern gesammelt und vorgelegt, so der SWR. Begründet hat er den Einspruch mit Unregelmäßigkeiten beim zweiten Wahlgang. Zunächst hatte Wolff nur zwei Stimmen Vorsprung, nach wiederholter Auszählung plötzlich zehn Stimmen mehr. Der Einspruch soll nun vom Regierungspräsidium geprüft werden.