Stuttgart/Karlsruhe (pm/da) Ein Jahr nach dem offiziellen Ende des Brauhaus-Streits in Karlsruhe, kritisiert der baden-württembergische Landtag das Vorgehen der Fächerstadt. ,,Die dauerhafte Nutzungsuntersagung ist als unverhältnismäßig und somit nicht zulässig einzustufen […] Es ist nicht ersichtlich, weshalb im vorliegenden Fall die Erteilung von Auflagen mit kurzen Fristen zur Umsetzung nicht ebenso geeignet gewesen wären, wie das schärfste Mittel, die Nutzungsuntersagung mit Sofortvollzug“, schreibt der Landtag in einem Bericht. Im jahrelangen Streit des Badisch Brauhaus mit der Fächerstadt hat der Landtag am Donnerstag einen abschließenden Bericht vorgelegt.
Im Frühjahr 2014 hatte die Stadt erhebliche Brandschutzmängel in dem Gebäudekomplex rund um das Badisch Brauhaus festgestellt und deshalb die Nutzung großer Teile der Gaststätte, des Hotels Kübler und des Hotels Allvitalis wegen einer ,,Gefahr für Leib und Leben“ der Gäste und der Mitarbeiter untersagt. Dagegen wehrte sich Brauhaus-Inhaber Siegfried Weber zunächst erfolglos vor Gericht und dann beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Außerdem reichte er eine Petition beim baden-württembergischen Landtag ein. Das Gasthaus blieb währenddessen geöffnet. Neben der Schließungsverfügung kritisierte der Landtag das allgemeine Vorgehen der Stadt in dem Streit. So habe Karlsruhe dem Brauhaus-Inhaber Weber kein Mängelprotokoll zukommen lassen und auch eine Akteneinsicht mehrfach verweigert. Außerdem rügte der Landtag, die Stadt hätte regelmäßig prüfen müssen, ob die Brandschutzmängel noch bestehen. Das sei aber nicht geschehen. Daneben habe die Stadt mit der Einschätzung, die Tiefgarage des Gasthauses sei im Brandfall einsturzgefährdet, falsch gelegen. Aus Sicht des Landtags bestand spätestens ab dem 19. Januar 2016 keine Gefahr mehr für Leib und Leben der Gäste und Mitarbeiter.
Regierungspräsidium Karlsruhe hob Nutzungsuntersagung auf
Ende Juli vergangenen Jahres hob das Karlsruher Regierungspräsidium nach einer Beschwerde von Weber die Nutzungsuntersagung der Stadt Karlsruhe auf. Das Präsidium hatte zuvor festgestellt, dass die von der Stadt monierten Brandschutzmängel in der Zwischenzeit beseitigt worden waren und deshalb keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Gäste besteht. Vor allem die Tiefgarage hatten die Verantwortlichen um Siegfried Weber brandschutztechnisch nachgerüstet und beispielsweise Rettungswege hergestellt. Weber äußerte sich heute mit deutlichen Worten zu dem jahrelangen Streit: ,,Die schonungslose Kritik des Landtages bestätigt nochmals die Einschätzung einer ungerechtfertigt und willkürlich handelnden Behörde.“ Aus Sicht von Weber lässt die Stadt bis heute keine Einsicht ,,in ihr falsches Verwaltungshandeln“ erkennen.