Pforzheim/Karlsruhe (pm/amf) Im Prozess um den im letzten Jahr verübten Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Rechmingen hat das Gericht den Angeklagten am Mittwoch zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Wie der SWR am Nachmittag meldete, konnte das Gericht kein rechtsradikales Motiv feststellen. Die auswärtige Kammer des Landgerichts Karlsruhe befand den 42-jährigen Automechaniker aus dem Enzkreis in zwei Fällen der Brandstiftung für schuldig. Der Angeklagte hatte wenige Tage nach Prozessauftakt im April gestanden, sowohl das Flüchtlingsheim in Remchingen als auch einige Monate zuvor einen Bäckerei-Verkaufscontainer in Rheinau in Brand gesteckt zu haben.
Nach Informationen des SWR würdigte das Gericht in seinem Urteil sowohl die Geständnisse des Angeklagten als auch die lange Zeit, die er bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft verbracht hatte. Auch den Umstand, dass der 42-Jährige durch die beiden Brandanschläge 130.000 Euro Schulden angehäuft hat, berücksichtigten die Richter bei ihrem Urteil am Mittwoch.
In der Nacht zum 18. Juli war das ehemalige Vereinsheim in Remchingen-Singen abgebrannt. Da es zu dem Zeitpunkt leer stand, kamen bei dem Brand glücklicherweise keine Menschen zu Schaden. Die Ermittler gingen unmittelbar danach von Brandstiftung aus und vermutete von Anfang an ein fremdenfeindliches Tatmotiv. Am Tatort gesicherte DNA-Spuren führten die Ermittler zum 42-jährigen Verdächtigen. Der Anschlag hatte im letzten Jahr bundesweit für Schlagzeilen gesorgt.